Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt für Bus-, Bahn- & Autoreisen sowie Flugreisen, Schiffsreisen & Mietobjekte
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Umfassender Schutz für eine Reise oder ein Jahr
- Sicherer Online-Abschluss
9,00 € einmalig
ReisePolice STORNOSCHUTZ - Versicherung
Die Stornoversicherung für alle Reisearten kannst Du als Sondertarif für eine einzelne Reise bis 365 Tage Reisedauer oder als Jahres-Reiserücktrittsversicherung, für beliebig viele Reisen im Jahr bis 56 Tage Reisedauer, abschließen. Die Sondertarife eignen sich für Einzelpersonen, Senioren und Familien im Rahmen von:
- Pauschal- und Urlaubsreisen
- Individualreisen
- Geschäftsreisen
- Flugreisen, Busreisen, Bahnreisen, Pkw-Reisen
- Schiffsreisen, Kreuzfahrten, Fährpassagen
- Mietobjekte (Ferienhaus/-wohnung, Hotel, Hausboot, Wohnmobil)
- ReisePolice STORNO-SCHUTZ (Reiserücktrittsversicherung)
- ReisePolice STORNO-SCHUTZ (Reiserücktrittsversicherung + Reiseabbruch)
- ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ (Jahres-Reiserücktrittsversicherung)
- ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ (Jahres-Reiserücktrittsversicherung + Reiseabbruch)
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice STORNOSCHUTZ - Reiserücktrittsversicherung
Leistungen: Reiserücktrittversicherung |
ReisePolice STORNOSCHUTZ
|
---|---|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattung der Kosten für: |
|
Stornokosten bei Nichtantritt der Reise | |
Vermittlungsentgelte bis 100 EUR bei Nichtantritt der Reise | |
Hinreise-Mehrkosten | |
Kosten der Umbuchung bis maximal zur Höhe der Stornokosten entsprechend der versicherten Ereignisse | |
Kosten der Umbuchung (innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt); maximal 30 EUR pro Person / Objekt | |
Versicherte Ereignisse und Rücktrittsgründe: | |
unerwartete und schwere Erkrankung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Schwangerschaft | |
Bruch von Prothesen | |
Impfunverträglichkeit | |
Verlust des Arbeitsplatzwechsel | |
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses | |
Kurzarbeit | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Person | |
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen | |
Nichtversetzung oder Schulwechsel | |
Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst | |
Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung | |
Einreichung eines Scheidungsklage | |
Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden | |
Umbuchungen bis 42 Tage vor Reiseantritt | |
Erkrankung des Hundes |
ReisePolice STORNOSCHUTZ - Reiseabbruchversicherung
Leistungen: Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) |
ReisePolice STORNOSCHUTZ
|
---|---|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattung der Kosten bei Reiseabbruch aus versichertem Grund: |
|
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten | |
Erstattung der Kosten bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund: | |
Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Erstattung der Kosten bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: | |
Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500 EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person | |
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten | |
Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000 EUR | |
Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind. | |
Versicherte Ereignisse und Abbruchgründe: | |
unerwartete und schwere Erkrankung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Schwangerschaft | |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Person | |
Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden | |
Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort |
ReisePolice JAHRES-STORNO-SCHUTZ - Reiserücktrittsversicherung
Leistungen: Reiserücktrittversicherung |
ReisePolice JAHRES-STORNO-SCHUTZ
|
---|---|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattung der Kosten für: |
|
Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt | |
- bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes | |
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten | |
- bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses | |
- Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das
Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR) erstattet. |
|
Erstattung der Umbuchungskosten | |
- bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt | |
- bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt | |
Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen | |
- wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss | |
Versicherte Ereignisse und Rücktrittsgründe: | |
unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung | |
Schwangerschaft | |
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken | |
Impfunverträglichkeit | |
Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes | |
betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit | |
Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt | |
erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter | |
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung | |
unerwartete gerichtliche Ladung | |
Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist | |
Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden | |
unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person |
ReisePolice JAHRES-STORNO-SCHUTZ - Reiseabbruchversicherung
Leistungen: Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) |
ReisePolice JAHRES-STORNO-SCHUTZ
|
---|---|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder
verspäteter Rückreise |
|
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen | |
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise
innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird |
|
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | |
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung | |
- bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen | |
Versicherte Ereignisse und Abbruchgründe: | |
unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung | |
Schwangerschaft | |
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken | |
Impfunverträglichkeit | |
Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes | |
erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter | |
unerwartete gerichtliche Ladung | |
Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist | |
Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden | |
zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen |
Tarifinformationen STORNOSCHUTZ:
Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
Tarifinformationen JAHRES-STORNO-SCHUTZ:
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
Online buchbar
Mit Reiseabbruchschutz
Flexible Zahlweise
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 40 55557877
Günstige Beiträge für alle Reisearten: ReisePolice
Einmalbeitrag: |
ReisePolice STORNO-SCHUTZ Reiserücktrittsversicherung
|
|
---|---|---|
Reisepreis |
Einzelperson / Familie / Mietobjekt |
|
Ohne Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
|
Mit Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) |
|
bis 10.000 EUR |
3 % vom Reisepreis
|
3,7 % vom Reisepreis
|
bis 15.000 EUR | 4,3 % vom Reisepreis |
5,4 % vom Reisepreis |
bis 20.000 EUR |
5,6 % vom Reisepreis
|
6,8 % vom Reisepreis
|
Jahresbeitrag: |
ReisePolice JAHRES-STORNO-SCHUTZ Reiserücktrittsversicherung
|
|||
---|---|---|---|---|
Reisepreis max. |
Einzelperson |
Familie / Paare |
||
bis zum 65. Geb.
|
ab dem 65. Geb. |
bis zum 65. Geb. |
ab dem 65. Geb. |
|
bis 500 EUR | 29,00 EUR |
69,00 EUR |
69,00 EUR |
119,00 EUR |
bis 1.000 EUR | 49,00 EUR |
119,00 EUR |
69,00 EUR |
119,00 EUR |
bis 2.000 EUR | 59,00 EUR |
139,00 EUR |
99,00 EUR |
169,00 EUR |
bis 4.000 EUR | 129,00 EUR |
179,00 EUR |
139,00 EUR |
225,00 EUR |
bis 6.000 EUR | 159,00 EUR |
249,00 EUR |
179,00 EUR |
275,00 EUR |
bis 10.000 EUR | 259,00 EUR |
329,00 EUR |
289,00 EUR |
369,00 EUR |
Jahresbeitrag: |
ReisePolice JAHRES-STORNO-SCHUTZ Reiserücktrittsversicherung + Reiseabbruch (Urlaubsgarantie)
|
|||
---|---|---|---|---|
Reisepreis max. |
Einzelperson |
Familie / Paare |
||
bis zum 65. Geb.
|
ab dem 65. Geb. |
bis zum 65. Geb. |
ab dem 65. Geb. |
|
bis 500 EUR | 39,00 EUR |
79,00 EUR |
79,00 EUR |
129,00 EUR |
bis 1.000 EUR | 59,00 EUR |
129,00 EUR |
79,00 EUR |
129,00 EUR |
bis 2.000 EUR | 69,00 EUR |
149,00 EUR |
109,00 EUR |
185,00 EUR |
bis 4.000 EUR | 139,00 EUR |
199,00 EUR |
149,00 EUR |
239,00 EUR |
bis 6.000 EUR | 169,00 EUR |
269,00 EUR |
189,00 EUR |
295,00 EUR |
bis 10.000 EUR | 279,00 EUR |
349,00 EUR |
299,00 EUR |
395,00 EUR |
FAQ - Häufige Fragen & Antworten
-
Wer kann die ReisePolice STORNOSCHUTZ buchen?
Die Sondertarife eignen sich für Einzelpersonen, Senioren und Familien im Rahmen von Pauschal- und Urlaubsreisen, Individualreisen, Geschäftsreisen, Flugreisen, Busreisen, Bahnreisen, Pkw-Reisen, Schiffsreisen, Kreuzfahrten, Fährpassagen sowie für gebuchte Mietobjekte (z.B. Ferienhaus/-wohnung, Hotel, Hausboot, Wohnmobil).
Für die Buchung der Versicherung musst Du einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Definition Familien (Jahrespolice): Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene sowie Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Als Kinder zählen eigene, sowie Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer im eigenen Haushalt leben. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.
Welchen Geltungsbereich hat die Reiserücktrittsversicherung?
Die ReisePolice STORNOSCHUTZ ist eine Reiserücktrittsversicherung, wahlweise mit Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie), mit weltweiter Gültigkeit.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Die Stornoversicherung kannst Du als Sondertarif für eine einzelne Reise (STORNOSCHUTZ) bis 365 Tage Reisedauer oder als Jahres-Reiserücktrittsversicherung (JAHRES-STORNOSCHUTZ), für beliebig viele Reisen im Jahr bis 56 Tage Reisedauer, abschließen.
Dein Versicherungsschutz für die Reiserücktrittsversicherung beginnt für die Reise-Rücktrittsversicherung mit der Zahlung der Prämie. In der Urlaubsgarantie beginnt der Versicherungsschutz jedoch frühestens mit Antritt Deiner versicherten Reise, sofern die Prämie vor Reiseantritt bezahlt wurde. Die Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird.
Der Versicherungsvertrag und der Versicherungsschutz enden in der Reise-Rücktrittsversicherung bei Reiseantritt und in der Urlaubsgarantie nach der vereinbarten Dauer, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise. Der Versicherungsschutz verlängert sich über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die Du als versicherte Person nicht zu vertreten hast.
Abschlussfrist, Dauer und Beendigung des STORNOSCHUTZES
Für den ReisePolice STORNOSCHUTZ für einmalige Reisen gilt: Der Vertrag gilt für eine einmalige Reise bis zu maximal 365 Tagen Reisedauer. Jeder Versicherungsvertrag, der die Reise-Rücktrittsversicherung enthält, muss sofort bei der Reisebuchung spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
Für die Urlaubsgarantie muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Der Vertrag muss für die gesamte Dauer der Reise abgeschlossen werden. Geschieht dies nicht, kommt trotz Prämienzahlung kein Vertrag zustande. In diesem Fall steht der gezahlte Betrag dem Absender zu.
Für den ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen innerhalb eines Jahres gilt: Der Vertrag gilt für für beliebig viele Reisen im Jahr bis 56 Tage Reisedauer pro Reise. Du kannst den Versicherungsvertrag jederzeit abschließen. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn weder Du noch die HanseMerkur 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen.
Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie für alle Reisen, die nach Vertragsschluss gebucht wurden. Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgte. Wird der Vertrag erst nach Reisebeginn abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz nur für folgende Reisen.
Einmalpolice oder Jahrespolice – was lohnt sich für mich?
Du unternimmst öfter im Jahr eine Reise und möchtest Dich stets gut abgesichert wissen? Dann lohnt es sich, über einen Jahres-Reiserücktrittsschutz nachzudenken. Versichert wird der höchstmögliche Reisepreis einer einzelnen Reise. Eine Buchung ist neben dem Einzeltarif auch zum Familien-/Paartarif möglich und wirkt sich so positiv auf die Jahresprämie aus. Die ReisePolice STORNOSCHUTZ kann wahlweise mit oder ohne eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden. Die sogenannte Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) bietet Dir auch während der Reise optimalen Schutz für den Fall, dass Du Deine Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern musst.
Für welche Reisearten besteht Versicherungsschutz?
Unsere ReisePolice STORNOSCHUTZ kannst Du für alle Reisen buchen. Dabei ist es ganz egal ob Du mit dem Auto, der Bahn, Bus, Flugzeug oder per Schiff reist. Auch Mietobjekte (z. B. Ferienwohnungen, Appartements etc.) können versichert werden.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Der Sondertarif ReisePolice STORNOSCHUTZ sowie die ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ werden ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Was sind Risikopersonen?
Versichert sind alle im Versicherungsschein namentlich genannten Personen. Allerdings können neben den Versicherten auch andere Personen des persönlichen Umfelds einen Versicherungsfall auslösen oder einen Reiseabbruch bedingen – diese bezeichnet man als Risikopersonen.
Zu den Risikopersonen zählen folgende Personengruppen:
- Versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben*
- Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
- Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
- Eltern, Schwieger-, Adoptiv- oder Stiefeltern
- Geschwister
- Enkel und Großeltern
- Verschwägerte Personen
- diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
- Tanten, Onkel, Nichten, Neffen (sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist)
Bei der Einmalpolice gilt:
*Haben mehr als fünf Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander.Bei der Jahrespolice gilt:
*Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.Welche Vertragsunterlagen erhalte ich nach Buchung?
Nach Vertragsabschluss über unser Online-Portal erhältst Du Deinen Versicherungsschein, sowie die dem Tarif zugrundeliegenden Verbraucherinformationen per Email zugesandt. Ein weiterer Versand per Post erfolgt nicht.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Für die Begleichung der Versicherungsprämie stehen Dir folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- SEPA-Lastschrifteinzug (Bankeinzug)
- Kreditkarte
- PayPal
Der fällige Betrag wird in einer einmaligen Zahlung über die von Dir gewählte Zahlweise abgebucht.
Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?
Wir bitten Dich, Rücklastschriften unbedingt zu vermeiden – neben einem hohen verwaltungsaufwand sind Rücklastschriften für den Versicherer stets mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die HanseMerkur erhebt von Dir für nicht eingelöste Lastschriften die ihm auferlegten Kosten, wenn Du die Nichteinlösung, beispielsweise mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund von Widerruf oder falscher Angaben, zu verantworten hast.
Bei Nichtzahlung der Beiträge behält sich der Versicherer vor, eine Zahlungsfrist zu setzen. Sind die anfallenden Kosten bis dahin nicht beglichen, entfällt der Versicherungsschutz. Auch eine Kündigung Deines Vertrages durch die Versicherungsgesellschaft ist dann möglich.
-
Ich muss von einer Reise zurücktreten – wie verhalte ich mich richtig?
Einen Reiserücktritt meldest Du bitte umgehend der HanseMerkur Versicherung. Zur Prüfung des Schadenfalls benötigt die HanseMerkur grundsätzlich folgende Unterlagen und Angaben von Dir:
- Vollständig ausgefülltes Schadenformular
- Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters (sofern vorhanden)
- Kopie des Versicherungsnachweises
- Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN-Nummer und den BIC-Code)
- Adressdaten des Versicherungsnehmers
- Abhängig von der Versicherungsart spezielle Dokumente (siehe Schadenformular)
Die Schadenmeldung sendest Du per Post an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Reiseversicherung- Leistungsabteilung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburgoder Du schickst die Schadenmeldung per Fax an die Rufnummer: 040 4119-3586
Wie erreiche ich die HanseMerkur Versicherung im Notfall?
Unter der 24-Stunden-Notrufnummer wird Dir rund um die Uhr schnell und kompetent geholfen. Diese erreichst Du aus dem Ausland unter +49 (0)40 55557877255.
-
Wann kann der Tarif ReisePolice STORNOSCHUTZ erneut abgeschlossen werden?
Auch für Deine nächste Reise kannst Du unseren Rücktritts- und Reiseabbruchschutz buchen. Beachte dabei bitte stets die Abschlussfristen des Versicherungsschutzes. Weitere Informationen erhältst Du in den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen.
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL